Bei Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung erfolgt die Erarbeitung der Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten durch eine geeignete Person.
Bei Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung erfolgt die Erarbeitung der Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten durch eine geeignete Person.